Diese Untersuchungen beginnen bereits nach der Geburt mit der Vorsorgeuntersuchung U1. Wird das neugeborene Kind aus der Klinik entlassen, bekommen Eltern ein gelbes Untersuchungsheft ausgehändigt. In diesem Heft werden stets alle Untersuchungsergebnisse eingetragen. Das Vorsorgeheft muss daher sehr sorgfältig aufbewahrt und bei jeder Vorsorgeuntersuchung dem Kinder- und Jugendarzt vorgelegt werden.
Über die Vorsorgeuntersuchungen U1 bis J1 hinaus, werden die Vorsorgen U10, U11 und J2 empfohlen. Hier fließen neue Erkenntnisse zur Gesundheit und zum Krankheitsspektrum im Kindes- und Jugendalter ein. Eltern werden von uns auf diese erweiterten Vorsorgeuntersuchungen hingewiesen.
Für Kinder sind von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr bisher 11 Vorsorgeuntersuchungen stets kostenlos: U1 bis U9 im gelben Vorsorgeheft, und außerhalb des Heftes, J1 (auf einem gesonderten Dokumentationsbogen).
Die Untersuchungen U10, U11 und J2 werden vom Verband der Kinder- und Jugendärzte empfohlen, werden jedoch noch nicht von allen Krankenkassen erstattet. Eltern sollten vorab bei ihrer Krankenkasse nachfragen, ob eine Erstattung möglich ist, oder ob diese privat bezahlt werden müssen. Diese werden in das grüne Heft eingetragen.